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Kammer der ZiviltechnikerInnen für die Steiermark

Jedes Mitglied der Sektion ArchitektInnen Steiermark kann nur ein Mal für die Zuladungsliste registriert sein, entweder als Einzelmitglied oder in einer Gesellschaft bzw. ständigen Arbeitsgemeinschaft. Gesellschaften bzw. ständige Arbeitsgemeinschaften können jedoch prinzipiell auch gebildet bzw. aufgelöst werden, wobei die Punkte anteilig mitgenommen oder aufgeteilt werden. Zur Inanspruchnahme von Frauen- oder Neueinsteigerpunkten ist es erforderlich, sich im ersten Schritt als Einzelmitglieder zu registrieren, um sich dann in der Zuladungsliste als Gesellschaft bzw. ständige Arbeitsgemeinschaft zu deklarieren. Hierzu ist nach erfolgter und bestätigter Registrierung ein email an zuladungsliste(at)ztkammer.at erforderlich.

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